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Charter Reiserücktrittsversicherung für Segelyachten und Motoryachtcharter

Wenn Sie eine Segelyacht oder Motoryacht chartern, benötigen Sie möglicherweise eine

1.) Reiserücktrittsversicherung:

da eine Charter ein MIETVERTRAG und kein Reisevertrag ist,
benötigen Sie einen speziellen Versicherungsschutz, falls Sie als Skipper ausfallen
Bitte beachten Sie:
eine Reiserücktrittsversicherung für einen Flug- oder eine Hotelreise beinhaltet NICHT die Charter Ihrer Yacht!

2.) Kautionsversicherung:

für die Miete Ihrer Yacht hinterlegen Sie eine Kaution von meist zwischen 1000 und 2.500 Euro.
Im Falle eines Schadens wird die Kaution vom Vercharterer einbehalten - mit dieser Versicherung erhalten Sie  Ersatz!

3.) Skipperhaftpflichtversicherung:

auch als Skipper haben Sie erhebliche Haftungsrisiken hinsichtlich der Yacht und Ihrer Crew.
Sichern Sie mit der Skipperhaftpflichtversicherung alle Unwägbarkeiten ab!



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Reiserücktrittsversicherung für Segelyachten und Motoryachtcharter

Charter Kautionsversicherung, Skipperhaftpflichtversicherung, Charterreiserücktrittsversicherung

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